Was ist Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder Ehrenamtsschulung.
Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub
Grundsätzlich haben alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigte sowie hessische Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Das Gleiche gilt für Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter sowie ihnen Gleichgestellte) und für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Der Anspruch besteht für Beschäftigte der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes.
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften (z.B. die „Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen“).
Für Ausbildende besteht jedoch eine Ausnahme – sie können ihren Anspruch nicht für Seminare der beruflichen Weiterbildung geltend machen. Für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung weiter. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.
Beantragung des Bildungsurlaubes
Die Freistellung für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vorliegen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Anmeldebestätigung
- Nachweis der Anerkennung der Veranstaltung durch das Hessische Sozialministerium
- Programm der Veranstaltung
Nach Ende der Veranstaltung ist die Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber vorzulegen.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie im Internet unter:
https://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm